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Verkehrsunfall: Rückgängigmachung der Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse

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AG Mettmann, Urteil vom 20.01.2017, Aktenzeichen: 21 C 70/16

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Symbolfoto: Pixabay

Die Klägerin unterhielt bei der Beklagten bis zum Jahr 2015 eine Kfz Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug PKW Ford mit dem amtlichen Kennzeichen … unter der Vers.-Nr. 631/…-E. Der Beitragssatz der Klägerin betrug in den letzten Jahren (2013 und 2014) 50 %. Für das Jahr 2015 hat die Beklagte das Fahrzeug infolge der Belastung mit einem Schadenfall höher gestuft und einen Beitragssatz von 70 % festgelegt.

Die Klägerin begehrt mit der Klage die Rückgängigmachung der Höherstufung.

Grundlage hierfür war ein Schadensereignis vom 13.12.2013, bei dem der Ehemann der Klägerin mit dem bei der Beklagten versicherten PKW in der Tiefgarage „Am …“ in D. ein Fahrzeug der S. GmbH Autovermietung (BMW, amtliches Kennzeichen …), welches dort auf dem Stellplatz Nr. 5 abgestellt war, beschädigt haben soll, indem er beim vorwärts einparken mit seiner linken Fahrzeugseite mit dem rechten Kotflügel des auf dem benachbarten Parkplatz parkenden Fahrzeugs kollidiert sein soll.

Die Klägerin meldete der Beklagten den Schaden auf entsprechende Aufforderung hin mit anwaltlichem Schreiben vom 30.12.2013. In diesem Schreiben wurde knapp zusammengefasst mitgeteilt, dass die Klägerin den PKW zum behaupteten Unfallzeitpunkt nicht im Besitz gehabt habe, dieser jedoch von einem berechtigten Dritten am behaupteten Unfallort geführt worden sei, der von dem Unfall nichts bemerkt und erst durch Mitteilung der Polizei hiervon erfahren habe. Auf weitere Nachfrage der Beklagten erklärte die Klägerin ihr gegenüber unter dem 21.05.2015, dass ihr Ehemann, … das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren habe.

Der Sachbearbeiter der Beklagten nahm Einsicht in die Ermittl[…]


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