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Berührungsloser Verkehrsunfall – Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Berührungsloser Unfall: Gericht weist Klage auf Schmerzensgeld ab
In einem Fall, in dem ein Fußgänger durch die schnelle Fahrt eines Autos an einer Tankstelle so erschrocken ist, dass er sich verletzt hat, ohne dass es zu einer Berührung zwischen ihm und dem Fahrzeug kam, hat das Landgericht Siegen entschieden, dass dem Kläger keine Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche zustehen. Das Gericht fand nicht genügend Beweise dafür, dass der Fahrer des Autos mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr oder dass der Vorfall direkt zu den behaupteten Verletzungen des Klägers führte. Somit wurde die Klage abgewiesen, und der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 97/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Klage eines Fußgängers auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem behaupteten berührungslosen Verkehrsunfall wurde abgewiesen.
Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Fahrer des Fahrzeugs mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr.
Es gab keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Vorfall die behaupteten Verletzungen verursachte.
Der Kläger konnte den Beweis für einen direkten Zusammenhang zwischen dem Vorfall und seinen Verletzungen nicht erbringen.
Das Gericht entschied, dass der Unfall nicht „bei Betrieb“ des Fahrzeugs im Sinne des § 7 I StVG geschah.
Es bestehen Zweifel an der Verletzung des Klägers, die einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen würden.
Psychische Beeinträchtigungen des Klägers wurden nicht als haftungsrelevant angesehen.
Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.


Berührungslose Verkehrsunfälle: Schmerzensgeld- und Schadensersatz
Berührungslose Verkehrsunfälle, bei denen sich die beteiligten Fahrzeuge nicht berühren, werfen besondere rechtliche Herausforderungen auf. In solchen Fällen liegt kein unmittelbarer Zusammenstoß vor, dennoch können Personenschäden und Sachschäden entstehen. Ob und inwieweit Geschädigte Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen können, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.

Die Beweislast für die haftungsbegründenden Tatsachen liegt beim Geschädigten. Er muss nachweisen, dass der Unfall durch das Verschulden des Unfallverursachers entstanden ist. Die Gerichte prüfen dabei, ob ein Verhalten des Unfallgegners vorliegt, das als fahrlässig oder vorsätzlich eingestuft werden[…]


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