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Verkehrsunfall von einem abbiegenden Pkw mit einem Pedelec

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LG Saarbrücken, Az: 13 S 107/13, Urteil vom 15.11.2013

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 16.05.2013 – 37 C 547/12 (02) – abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 733,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 120,67 € nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 988,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 155,30 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits in der 1. Instanz tragen der Kläger zu 65% und der Beklagte zu 35%. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 32% und der Beklagte zu 68%.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Symbolfoto: leungchopan / Bigstock

Die Parteien begehren wechselseitig Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am … in … ereignet hat.

Der Beklagte und Widerkläger (im Folgenden: Beklagter) befuhr mit seinem Pedelec die … Straße in Richtung Innenstadt. Die vor ihm fahrende Zeugin …, die kurz zuvor mit dem Fahrzeug des Klägers und Widerbeklagten (im Folgenden: Kläger) aus einer Seitenstraße in die … Straße eingebogen war, wollte nach links in ein Grundstück abbiegen. Dabei kam es zur Kollision.

Mit seiner Klage hat der Kläger Ersatz seines Schadens von 2.199,09 € und vorgerichtlicher Anwaltsgebühren jeweils nebst Zinsen geltend gemacht. Er hat vorgetragen, die Zeugin … habe vor dem Abbiegen rechtzeitig den linken Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt, das klägerische Fahrzeug in die Mitte der Fahrbahn gelenkt und fast bis zum Stillstand abgebremst. Zum Unfall sei es gekommen, weil der Beklagte zu dicht aufgefahren sei und dann habe überholen wollen.

Der Beklagte hat behauptet, die Zeugin … sei am rechten Fahrbahnrand gefahren und habe dann plötzlich m[…]


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