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Fahrerlaubnisentziehung Alkoholmissbrauch – Einholung eines ärztlichen Gutachtens

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VG Bremen, Az: 5 V 555/17, Beschluss vom 07.07.2017

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird zum Zwecke der Kostenberechnung auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Aberkennung des Rechts, von seiner polnischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.

Der … geborene Antragsteller war bereits seit 1983 Inhaber einer Fahrerlaubnis der ehemaligen Klassen 1 und 3, die ihm bereits mehrfach entzogen und neu erteilt wurde.

Symbolfoto: Pixabay

Mit Strafbefehl vom 20.12.2002 verurteilte das Amtsgericht Bremen den Antragsteller wegen einer am 30.09.2002 begangenen Trunkenheitsfahrt (2,12 ‰ BAK) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, entzog ihm die Fahrerlaubnis und ordnete eine Sperre von 9 Monaten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis an. Unter dem 08.04.2004 erteilte das Stadtamt, Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis auf Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens vom 30.03.2004 erneut. Das Gutachten verweist unter anderem auf ein fachärztliches Gutachten vom 20.09.1999 mit Empfehlung zur Nachbegutachtung nach 2 Jahren sowie Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Heilbehandlung vom … 1997 im … und einen stationären Aufenthalt bei der … vom ….1997 bis … .1998. In dem Gutachten vom 30.09.2002 wird unter anderem ausgeführt, dass der Antragsteller der Bezugsgruppe der alkoholauffälligen Kraftfahrer zuzuordnen sei. Fremdanamnestisch sei vom Vorliegen einer Alkoholerkrankung nach ICD 10 auszugehen. In 1997/1998 sei eine Therapie mit umfangreicher Nachsorge absolviert worden. Bei der Trunkenheitsfahrt vom 30.09.2002 handele es sich nach Angaben des Antragstellers um einen isolierten Rückfall in einer massiven Belastungssituation, der glaubhaft und nachvollziehbar dargestellt worden sei. Der Antragsteller sei sich der Schwere der bei ihm vorliegenden Alkoholkrankheit bewusst, bei ihm sei ein Selbstverständnis als Alkoholiker vorhanden und strikte Abstinenz werde von ihm a[…]


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