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Das Umgangsrecht – Kinder haben ein Recht auf den Umgang mit Mutter und Vater

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Das Recht auf Umgang oder das Besuchsrecht – was ist das?
Das Umgangsrecht, auch Besuchsrecht genannt, wird das Recht des Kindes bezeichnet, mit beiden Elternteilen Zeit zu verbringen. Doch nicht nur für das Kind stellt der Umgang ein Recht dar. Auch für die Eltern des minderjährigen Kindes ist der Umgang sowohl Recht als auch Pflicht.

In der Praxis findet der Begriff des Umgangsrechts in solchen Konstellationen die meiste Anwendung, in denen die Eltern getrennt voneinander leben. Für die Eltern wirkt das Umgangsrecht auch verpflichtend. So darf ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem Kind grundsätzlich nicht verbieten. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass sie den Umgang mit dem Kind nicht einfach ablehnen können.

Wichtig bei der Regelung über das Umgangsrecht ist die Tatsache, dass es strikt vom Sorgerecht zu unterscheiden ist. Denn dieses besteht unabhängig vom Umgangsrecht und umgekehrt. Jeder Elternteil hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, sei er sorgeberechtigt oder auch nicht. Ergeben sich für Sie weitere Fragen, steht Ihnen ein Anwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei für ausführliche Informationen zur Verfügung.
Sinn und Zweck des Sorgerechts
Durch das Sorgerecht soll dem Kind die Möglichkeit gegeben werden mit beiden Elternteilen aufzuwachsen. Grund dafür ist die Erkenntnis, dass sich Kinder naturgegeben am besten entwickeln, wenn beide Elternteile nahezu gleichermaßen an ihrem Heranwachsen beteiligt sind.

An besonders zentraler Bedeutung gewinnt das Umgangsrecht bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern. Durch den Umgang mit beiden Teilen soll dem Kind die Verarbeitung der Familienauflösung immens erleichtert werden. Zudem wird durch die periodischen Besuchszeiten eine Entfremdung von Kind und Vater oder Mutter, bei dem das Kind nicht lebt, vermieden.

Auch für die Eltern hat das Umgangsrecht psychologische Bedeutung: Durch das regelmäßige Treffen soll sich der umgangsberechtigte Elternteil von der körperlichen und geistigen Weiterentwicklung des Kindes informieren können und an Versorgung, Betreuung und Erziehung teilhaben. Familiäre Beziehungen sollen, sofern und insofern dies möglich ist, aufrechterhalten werden.

Sorgerecht und Umgangsrecht sind Kernbereiche des Familienrechts, die das […]


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