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Wohnraummietvertrag: Kündigungsfolgeschaden bei vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung

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AG Hoyerswerda, Az.: 1 C 339/13, Urteil vom 04.11.2014

1. Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Wohnraummietvertrag: Kündigungsfolgeschaden bei vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung – Foto: Sergey Nivens

Der Streitwert wird auf 20.143,90 EUR festgesetzt. Hiervon entfallen 19.244,50 EUR auf die Klage und 899,40 EUR auf die Widerklage.
Tatbestand
Die Parteien streiten wechselseitig um Schadensersatz vor dem Hintergrund eines beendeten Mietvertrages über eine Wohnung in Sch….

Die Klägerin hatte die streitgegenständliche Wohnung durch Mietvertrag vom 23.01.2007 zu einer monatlichen Bruttomiete von 480,00 EUR gemietet (Mietvertrag Anlage K1 – Bl. 13 ff. d.A.). Bei dem Kläger handelt es sich um den Lebensgefährten der Klägerin. Zwischen den Klägern und dem Beklagten fand am 18.04.2012 ein Gespräch statt, dessen Einzelheiten zwischen den Parteien streitig geblieben sind.

Am 02.08.2012 sprach der Beklagte der Klägerin eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aus. Als Grund für die Eigenbedarfskündigung benannte der Beklagte dabei die beabsichtigte Eigennutzung der streitgegenständlichen Wohnung nach Veräußerung der eigenen Wohnung des Beklagten (Kündigung Anlage K4 – Bl. 21 d.A.).

Die Klägerin widersprach der Kündigung durch Anwaltsschriftsatz vom 08.10.2012 (Anlage K5 – Bl. 22 d.A.) und kündigte an, die Wohnung erst zum 31.01.2013 geräumt herauszugeben, sofern bis dahin angemessener Ersatzwohnraum beschafft werden konnte.

Der Kläger wohnte früher in einer Eigentumswohnung in …, die er unter Zuhilfenahme eines Maklers veräußerte. Über diesen Makler ist ein Kontakt des Klägers mit dem ebenfalls als Makler tätigen Zeugen … bereits im Frühjahr 2012 zustande gekommen, wobei die Einzelheiten wiederum zwischen den Parteien streitig sind.

Am 07.09.2012 hatte der Beklagte einen Unfal[…]


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