Mieten, pachten oder leasen – das sind die wesentlichen Unterschiede
Will man etwas nicht kaufen, sondern sich nur das Recht zur Nutzung sichern, so stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Grundsätzlich sind das die klassische Miete, ein Pachtvertrag oder das Leasing. Bei all diesen Formen der Überlassung geht es darum, ein unverbrauchbares Gut wie etwa eine Immobilie oder ein Auto gegen Entgelt zu nutzen. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich aber bei diesen Rechtsformen, wie im Folgenden genauer erläutert wird.
Die Miete ist die klassische Form der Eigentumsüberlassung
Miete, Pacht oder Leasing – Wo liegen die wesentlichen Unterschieden? Foto: fizkes / Bigstock
Bei Häusern, Wohnungen oder Autos ist die Miete noch immer die klassische Rechtsform bei der Überlassung von Eigentum. Grundsätzlich hat der Vermieter den Mietgegenstand dabei dem Mieter in einem brauchbaren Zustand zu übergeben. Der Mieter hat die Sache nach Beendigung des Mietvertrages in einem eben solchen Zustand – abzüglich allfälliger normaler Abnutzungserscheinungen – wieder zurückzugeben.
Bei der Nutzung des Mietgegenstandes kann der Vermieter dabei Einschränkungen treffen: Beispielsweise könnte er vorschreiben, dass ein gemietetes Auto nur zur Verwendung im Inland bestimmt ist. Eine Standardeinschränkung bei Mietwagen wäre etwa auch, dass sie nur auf öffentlichen Straßen und nicht für Veranstaltungen wie etwa Autorennen benutzt werden dürfen. Wohnungen oder Geschäftslokale können in ihrer Nutzung ebenfalls eingeschränkt werden.
Der Vermieter kann etwa das Halten von Haustieren in der Wohnung verbieten, wie bereits mehrere Gerichtsentscheidungen gezeigt haben. Beide Vertragsteile haben die Pflicht, den Mietgegenstand in brauchbarem Zustand zu erhalten. Bei einer Wohnung ist etwa der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Aufzugsanlage funktioniert. Der Mietvertrag endet bei einem befristeten Vertrag mit Ablauf der Frist oder durch Kündigung. Diese kann durch den Vermieter nur bei Vorliegen grober Verstöße oder bei Zahlungsverzug ausgesprochen werden.
Bei der Pacht darf der Pächter finanziellen Ertrag aus dem Objekt ziehen
Wie bei der Miete handelt es sich auch bei der Pacht um einen Bestandsvertrag. Der große Unterschied besteht allerdings darin, das[…]