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Rotlichtverstoß – Beweiserhebung bezüglich Ampelphasenpläne

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Rotlichtverstoß: Kammergericht Berlin hebt Urteil auf wegen Verfahrensfehler
Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) hat in einem Beschluss vom 06.10.2020 (Az.: 3 Ws (B) 228/20 – 122 Ss 99/20) ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Im vorliegenden Fall ging es um einen Rotlichtverstoß an einer Kreuzung. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen einer fahrlässigen begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Beschluss des Kammergerichts erfolgte aufgrund eines Verfahrensfehlers in Bezug auf die Beweiserhebung der Ampelphasenpläne.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ws (B) 228/20 – 122 Ss 99/20 >>>

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Verurteilung und Rechtsbeschwerde
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Betroffenen gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes verurteilt. Dem Urteil zufolge fuhr der Betroffene mit seinem Fahrzeug auf einer Linksabbiegerspur, als das Licht der Ampel grün zeigte. Im weiteren Verlauf wechselte er auf die Geradeausspur, die bereits seit mehr als einer Sekunde rotes Licht zeigte. Das Amtsgericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf Zeugenaussagen, eine Skizze sowie auf den Ampelphasenplan. Es verhängte eine Geldbuße von 200 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und ordnete eine Wirksamkeitsbestimmung gemäß § 25 Abs. 2a StVG an.

Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts ein und rügte Verfahrensfehler sowie die Verletzung materiellen Rechts. Das Kammergericht Berlin entschied, dass die Verfahrensbeanstandung des Betroffenen Erfolg hat. Es spielte dabei keine Rolle, ob die Inbegriffsrüge ordnungsgemäß erhoben wurde. Die allgemeine Sachrüge ermöglichte dem Kammergericht den Zugriff auf die Urteilsgründe. Das Amtsgericht hatte seine Überzeugung von dem Rotlichtverstoß des Betroffenen auf Zeugenaussagen, eine Skizze und den Ampelphasenplan gestützt. Dabei wurde der Ampelphasenplan nicht korrekt in das Verfahren eingeführt, was einen Verfahrensfehler darstellte.
Bedeutung des Ampelphasenplans und Folgen des Verfahrensfehlers
Der Ampelphasenplan ist für die Begründung des Urteils von entscheidender Bedeutung. Solche Pläne müssen üblicherweise im Rahmen einer Hauptverhandlung durch die Inaugenscheinnahme vorgelegt werden. Eine Verlesung allein genügt nicht, da die darin enthalten[…]


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