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Rechtsanwälte Kotz GbR

Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch eines Miterben

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Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 10. Zivilsenat
Entscheidungsdatum:   06.07.2007

Aktenzeichen:  10 U 27/07

Quelle: juris

Normen:  § 2038 BGB, § 2027 BGB, § 2028 BGB, § 666 BGB, § 681 BGB … mehr
Orientierungssatz
1. Der Streitwert für das Rechtsmittel gegen eine Verurteilung auf Erteilung einer Auskunft, Rechnungslegung oder ähnlichem bemisst sich nach dem hierfür erforderlichen Aufwand an Zeit und Kosten und nicht an dem Wert des Auskunftsanspruchs.(Rn.24)

2. Der Miterbe einer Erbengemeinschaft hat gegen einen Miterben, dem durch Vollmacht des Erblassers Verfügungsgewalt über dessen Konten eingeräumt wurde, grundsätzlich keinen Anspruch auf Rechnungslegung über die Kontenbewegungen bzw. Vermögensentwicklung, wenn der Bevollmächtigte im Haushalt des Erblassers lebte. Das folgt aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage der Rechnungslegung unter Ehegatten.(Rn.31)

3. Ein Erbe hat gegen einen Miterben grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft bezüglich der an diesen durch den Erblasser gewährten Schenkungen, da er insoweit gegebenenfalls einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen kann. Dieser Anspruch folgt aber nicht aus den gesetzlichen Regelungen zum erbrechtlichen Auskunftsanspruch, sondern aus dem Grundsatz von Treu und Glauben.(Rn.37)

Symbolfoto: kunertuscom / Bigstock
Verfahrensgang
vorgehend LG Dessau, 5. März 2007, Az: 4 O 925/06, Urteil

Diese Entscheidung wird zitiert
Literaturnachweise
Abkürzung Fundstelle Andreas Wallkamm, MDR 2008, 1375-1376 (Aufsatz)
Kommentare

Damrau, Praxiskommentar Erbrecht
 Rißmann, § 2038 Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses; B.  Tatbestand; II.  Ordentliche Verwaltung (Abs. 1 S. 2 Hs. 1)
Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB
Birkenheier, 8. Auflage 2017, § 2314 BGB
Hönn, 8. Auflage 2017, § 667 BGB
Staudinger, BGB
Michael Martinek/Sebastian Omlor, BGB § 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag; I. Rechtsnatur, Abgrenzung und Bedeutung des Auftrags

Sonstiges

Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

● Edenfeld, VII. Auskunftsansprüche im Erbre[…]


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