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Vermögensschadenhaftpflicht – Wozu und was ist abgesichert?

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Einführung in die Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Absicherungen für Unternehmer und Freiberufler dar. Es handelt sich bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung um eine Form der Berufshaftpflichtversicherung, welche bei echten Vermögensschäden greift. Werden vom Versicherten zum Beispiel Fehler bei der Beratung seiner Kunden, Patieten oder Mandanten gemacht, werden die hieraus enttehenden Schäden durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert. Damit grenzt sich die Vermögenshaftpflicht von der privaten Haftpflichtversicherung ab, die in aller Regel nur die von § 823 Abs. 2 BGB erfassten Sach- oder Personenschäden betrifft. Reine Vermögensschäden sind zwar auch in Privathaftpflichtversicherungen mitversichert, meist aber mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme als Personen- und Sachschäden. Aus diesem Grund erweist sich ein entsprechender Versicherungsschutz für beratende Berufe sowie einige Dienstleister als unverzichtbar.

Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich im wesentlichen um eine Berufshaftpflichtversicherung für Firmen/Unternehmen und Personengruppen, bei denen sogenannte Berufsversehen zu echte Vermögensschäden führen können. Symbolfoto: Rawpixel.com/bigstock
Zielgruppe
Da es sich hier um eine spezielle Haftpflichtversicherung handelt, muss der Abschluss für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben sein. Zu diesen Berufsgruppen zählen etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten. In anderen Berufen wie zum Beispiel IT-Dienstleister, Physiotherapeut oder Immob[…]


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