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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schuldhafte Versachung eines Verkehrsunfalls in Kreuztal auf der Siegener Straße vor der Kreuzung zur Alten Schulstraße

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Vorgeworfener Verstoß: Schuldhafte Verursachung eines Verkehrsunfalls durch Überholen bei unklarer Verkehrslage


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde: Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum: 15.08.2016


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen am 15.08.2016 in Kreuztal auf der Siegener Straße vor der Kreuzung zur Alten Schulstraße bei unklarer Verkehrslage überholt und hierdurch einen Unfall verursacht zu haben.

Das überholte Fahrzeug hielt jedoch für längere Zeit auf der Siegener Straße, so dass der Vorwurf nicht durchgreift, da die Verkehrslage nicht unklar war.

Weitere Informationen zum Überholen.

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