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Rechtsanwälte Kotz GbR

E-Scooter – Beförderungspflicht

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Zusammenfassung: Wann haben Menschen mit Körperbehinderungen einen Anspruch auf Beförderung im öffentlichen Busnahverkehr einschließlich der von ihnen genutzten E-Scooter? Inwieweit wird dieser Anspruch auf Beförderung mit einem E-Scooter eingeschränkt? Mit diesen Fragen setzte sich das Landgericht Kiel auseinander. Der Beförderungsanspruch ist demnach abzuwägen mit dem gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Recht aller Fahrgäste auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht geht dem Anspruch der Menschen mit Körperbehinderungen auf Mitnahme einschließlich ihrer E-Scooter vor. Ein Transport von E-Scootern scheidet also aus, wenn eine Gefährdung der Fahrgäste durch den E-Scooter beim Transport nicht ausgeschlossen werden kann.

Landgericht Kiel
Az: 17 O 108/15
Urteil vom 12.08.2016

Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand
Die Parteien streiten über die Pflicht zur Beförderung von Fahrgästen mit sog. E-Scootern im Linienbusverkehr.
Der Kläger ist eine Vereinigung von Menschen mit Körperbehinderungen. Zweck des Klägers ist nach seiner Satzung, die Teilhabe, Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Körperbehinderungen am Leben in den Gemeinschaften und in der Gesellschaft zu fördern, zur Selbstverwirklichung von Menschen mit Körperbehinderungen in der Gesellschaft beizutragen und den Abbau sozialer und gesellschaftlicher, die Mobilität und Kommunikation einschränkender Barrieren voranzutreiben. Er ist in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 UKlaG an Nr. 8 eingetragen.
Die Beklagte ist eine Verkehrsdienstleisterin für den öffentlichen Personennahverkehr in Kiel. Sie ist Mitglied des Verbandes der deutschen Verkehrsunternehmen (im folgenden VDV). Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihre Alleingesellschafterin ist die Landeshauptstadt Kiel.
Im Jahre 2014 ließ der VDV mögliche Gefährdungspotenziale bei der b[…]


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