Zusammenfassung: Das Landgericht Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Käufern im Zusammenhang mit dem als Abgasskandal bekannten Vorgang rund um die Optimierung von Stickoxidwerten von Kraftfahrzeugen gestärkt. Es gab einem Käufer Recht, der sein Fahrzeug aufgrund der Abgasmanipulation zurückgeben wollte. Zuvor hatte der Käufer dem Händler eine Frist von drei Wochen zur Mangelbeseitigung gesetzt. Auch bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung war eine Mangelbehebung indessen ausgeblieben.
Landgericht Lüneburg
Az: 4 O 3/16
Urteil vom 02.06.2016
Tenor
1.
a)
Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger 12.416,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. Januar 2016, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des VW- Passat 1,6 TDI (Fahrzeug-Iden-Nr.: XXXXXXXXXX) nebst Zubehör (Serviceheft, zwei Fahrzeugschlüssel, Radschlüssel und Wagenheber, vier Stahlräder 6,5 JX 16 nebst Winterreifen der Marke Dunlop 205/R16H), zu zahlen sowie den Kläger von seinen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 526,58 € freizustellen.
b)
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Annahme des VW- Passat 1,6 TDI (Fahrzeug-Iden-Nr.: XXXXXXXXXX ) nebst Zubehör in Verzug befindet.
c)
Es wird festgestellt, dass der Beklagten zu 2.) gegen den Kläger aus dem Darlehensvertrag vom 31. Oktober 2013 (externe Vorgangsnummer: XXXXXXXXX) keine weiteren Zahlungsansprüche zustehen.
d)
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.
Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers und den Gerichtskosten tragen die Beklagte zu 1.) 51% und die Beklagte zu 2.) 49%. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten zu 1.) und 2.) jeweils selbst.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 25.473,60 € (Antrag Ziffer 1: 12.416,00 €; Antrag Ziffer 2: 620,80 €; Antrag Ziffer 3: 0,00 €; Antrag Ziffer 4:12.436,80 €).