Zusammenfassung: Kann der Betreiber einer Anlage zur Verbrennung chemischer Abfälle, welche zwischenzeitlich durch einen Unfall vollständig zerstört wurde und bei dem ein Mensch ums Leben gekommen ist, von dem zuständigen Umweltministerium die Unterlassung der Information der Öffentlichkeit über bestimmte für die Anlage vorliegende bzw. nicht vorliegende Genehmigungen verlangen?
Verwaltungsgericht Hannover
Az: 4 B 546/15
Beschluss vom 30.03.2015
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Umweltministerium) bestimmte Äußerungen zu untersagen (Unterlassungsanspruch).
Die Antragstellerin betrieb in Ritterhude eine Anlage, in der unter anderem chemische Abfälle verbrannt wurden. Am 09.09.2014 wurde die Anlage durch einen Unfall weitgehend zerstört, wobei eine betriebsangehörige Person ums Leben kam.
Der Unfall löste ein erhebliches Medienecho aus. In der Folgezeit stellte sich den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit die Frage, inwieweit der Betrieb der Anlage durch Genehmigungen gedeckt war. Dabei wurde auch die Rolle der staatlichen Aufsicht hinterfragt. In diesem Zusammenhang unterrichtete der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 22.01.2015 in dessen 56. Plenarsitzung den Niedersächsischen Landtag. Über diese Unterrichtung verfasste das Umweltministerium am gleichen Tag eine Pressemitteilung, die es auf seiner Internetseite veröffentlichte. Diese Pressemitteilung kann nach wie vor aufgerufen werden und hat folgenden Wortlaut:
„Stefan Wenzel, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz – Wortlaut der heutigen (Donnerstag) Unterrichtung des Landt[…]