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Verkehrsunfall – Fahrzeugreparatur mit Gebrauchtteilen

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Rechtliche Tragweite von Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall
Die rechtliche Dimension von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall ist ein komplexes Feld, das oft von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Ein zentrales Element in solchen Fällen ist die Frage, inwieweit die Reparaturkosten eines beschädigten Fahrzeugs erstattet werden können, insbesondere wenn diese Kosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 91/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Verkehrsunfall durch Versicherungsnehmer der beklagten Haftpflichtversicherung verursacht.
Reparaturkosten nach Sachverständigengutachten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Klägerin ließ das Fahrzeug reparieren, Kosten unter dem Gutachten.
Amtsgericht Trier: Klage abgewiesen wegen wirtschaftlichem Totalschaden und Reparatur mit Gebrauchtteilen.
BGH-Entscheidung 2010: Reparatur mit Gebrauchtteilen nur zulässig, wenn Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
Berufungskammer LG Trier: Reparatur mit Gebrauchtteilen kann fachgerecht sein, muss aber wirtschaftlich vernünftig sein.
Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die Reparatur wirtschaftlich vernünftig war trotz Einhaltung der 130%-Grenze.

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Hintergrund des Falles
Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Wann sind sie gerechtfertigt? Einblick in die rechtlichen Aspekte. (Symbolfoto: Memory Stockphoto /Shutterstock.com)

Ein Verkehrsunfall, der am 04.11.2012 stattfand, wurde allein durch einen Versicherungsnehmer der beklagten Haftpflichtversicherung verursacht. Die Klägerin, die Eigentümerin des beschädigten Fahrzeugs, beauftragte eine Reparatur bei einer spezialisierten Firma. Die Kosten für diese Reparatur beliefen sich auf 2.749,40 €. Ein zuvor eingeholtes Sachverständigengutachten schätzte die unfallbedingten Reparaturkosten auf 4.973,52 €, während der Wiederbesc[…]


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