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Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes (z.B. Video, Foto, Textnachrichten), in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik (= Technik, die Inhalte von einer anderen Webseite in eine Internetseite einfügt), stellt keine öffentliche Wiedergabe und damit keine Urheberrechtsverletzung dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet (EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az.: C-348/13).[…]