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Würgt ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug an einer grünen Ampelanlage ab, weil er mit seinem Fuß von der Kupplung rutscht und fährt der Hintermann sodann auf das stehende Fahrzeug auf, so haftet der Hintermann nur zu 75 % an dem Verkehrsunfall, da sich der Vorausfahrende einen Mitverschuldensanteil von 25 % an dem Verkehrsunfall anrechnen lassen muss (LG Hagen, Urteil vom 12.12.2012, Az.: 7 S 100/12).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/auffahrunfall-fahrzeug-an-ampel-abgewuergt_2135/