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Lesen die Mitarbeiter einer Firma, die die Heizkostenabrechnungen für den Vermieter erstellen, die Heizgeräte eines Mieters bzw. der Mieter fehlerhaft ab, so haftet die Heizkostenabrechnungsfirma für die falschen Heizkostenabrechnungen. Die Firma kann ihre Haftung auch nicht durch AGB-Klauseln wirksam ausschließen (Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 04.05.2012, Az.:6 C52/12).[…]