Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 55/16, Urteil vom 20.06.2018
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. September 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 14 O 135/15 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 23.354,99 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Parteien streiten um das Fortbestehen einer im Jahre 2013 abgeschlossenen Krankheitskosten-Zusatzversicherung und über die Leistungspflicht der Beklagten aus diesem Vertrag.
Die Klägerin ist gesetzlich krankenversichert und hat mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse Kostenerstattung (§ 13 SGB V) vereinbart. Am 27. September 2013 beantragte sie bei der Beklagten den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung mit zwei Zusatztarifen für gesetzlich Versicherte. Das unter Mitwirkung eines Vermittlers der Beklagten ausgefüllte und von der Klägerin unterzeichnete Antragsformular (Bl. 105 ff. GA) enthielt unter dem Stichwort „Angaben zur Gesundheit“ und einer vorangestellten, fett gedruckten „Rechtsfolgenbelehrung“ verschiedene Fragen zur Gesundheit der zu versichernden Person, u.a.:
1. Hat in den letzten fünf Jahren ein Krankenhaus-, Heilstätten-, Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt stattgefunden?
2. Haben in den letzten fünf Jahren Operationen (auch ambulant) stattgefunden?
3. Wurde in den letzten fünf Jahren eine Psychotherapie oder Suchtbehandlung durchgeführt?
4. Bestanden in den letzten drei Jahren oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, sonstige Gesundheitsstörungen oder haben Untersuchungen/Behandlungen stattgefunden?
5. Werden Arzneimittel (z.B. Tabletten, Salben) angewendet? Wenn ja, welche und aufgrund welcher Diagnose?
Symbolfoto: Von Orawan Pattarawimonchai /Shutterstock[…]