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Aufwendungen die man zur Sanierung seines selbst bewohnten Wohnhauses tätigt, kann man als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn es sich bei diesen Aufwendungen nicht um übliche Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen oder Baumängelbeseitigungskosten handelt (BFH, Urteil vom 29.03.2012, Az: VI R 21/11, VI R 70/10, VI R 47/10).[…]