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Tödlicher Verkehrsunfall – Hinterbliebenengeld für Eltern eines getöteten 16jährigen Kindes

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LG Leipzig – Az.: 5 O 758/19 – Urteil vom 08.11.2019

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) 5.000,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, die Beklagte zu 1) seit dem 07.05.2019, die Beklagte zu 2) seit 09.05.2019 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger zu 2) 5.000,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, die Beklagte zu 1) seit dem 07.05.2019, die Beklagte zu 2) seit 09.05.2019 zu zahlen.

3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.753,70 Euro freizustellen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Klägerin zu 1) und der Kläger zu 2) tragen jeweils 44% der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten, die Beklagten zu 1) und 2) tragen 12 % der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Kläger als Gesamtschuldner. Im Übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

6. Das Urteil ist für die Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 77.500,00 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Kläger nehmen die Beklagten wegen des Unfalltodes ihrer Tochter V.G. in Anspruch.

Am 30.04.2018 war V.G. gegen 7:35 auf ihrem Fahrrad an der Kreuzung am … in Leipzig rechts neben dem sich auf der Geradeausspur befindlichen, bei der Beklagten zu 2) Haftpflicht versicherten Lkw-Zug MAN TGX, mit dem amtl. Kennzeichen …, dessen Halterin die Beklagte zu 1). Als der Fahrer das Beklagtenfahrzeugs nach rechts in den Martin-Luther-Ring lenkte, das Rechtsabbiegen war ihm nicht erlaubt, erfasste der die parallel in südliche Richtung fahrende 16. jährige Tochter der Kläger, so dass sie unter die Zugmaschine geriet, überrollt und schwerst verletzt wurde. Unter dem Lkw liegenden wurde sie noch mit Bewusstsein angetroffen, musste jedoch, nachdem sie durch die Feuerwehr befreit worden war, reanimiert werden. Gegen 9:35 Uhr starb sie im Krankenhaus (vgl. rechtsmedizinisches Gutachten vom 03.05.2018, K1).

(Symbolfoto: Von Gwoeii/Shutt[…]


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