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Bei der Bemessung von Arbeitslosengeld werden die Verdienste der letzten beiden Jahre vor der Arbeitslosigkeit bzw. vor dem Ende der Elternzeit berücksichtigt (Sozialgericht Mainz, Urteil vom 28.02.2012, Az: S 4 AL 204/10). Ein Zeitraum von 4 Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der Elternzeit ist nicht zu berücksichtigen.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/arbeitslosengeld-bemessung-nach-vorherigen-verdiensten_1570/