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Notarielle Beurkundung eines Hausbauvertrags nötig?

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Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 1 U 84/10 – Urteil vom 20.01.2011

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.8.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Halle (5 O 837/09) abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 10.760,– Euro nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 15.12.2008 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Die Beklagten schlossen mit der Klägerin mit Datum 25.7.2007 einen Hausvertrag über die Errichtung eines Fertighauses zu einem Gesamtpreis von 113.500,– Euro. In den Vertragsbestandteil gewordenen Vertragsbedingungen der Klägerin heißt es u.a.:

2.1 …

Der Hausvertrag soll unabhängig von Verträgen gelten, die der Grundstücksbeschaffung dienen. Einen rechtlichen Zusammenhang zwischen der Grundstücksbeschaffung und diesem Hausvertrag wünschen die Parteien nicht.

5.3 …

Verweigert der Besteller zu Unrecht die Erfüllung des Hausvertrages oder kündigt ohne wichtigen Grund, dann kann der Hersteller nach eigener Wahl Ansprüche in Höhe von pauschal 10 % des Hauspreises geltend machen oder konkret abrechnen…

Es wurde weiter ein (kostenloses) Rücktrittsrecht für den Fall vereinbart, dass die Beklagten ihren aktuellen Mietvertrag nicht vorfristig kündigen konnten. Die Klägerin wirbt für ihre Angebote auch im Internet. Es gibt dort u.a. einen Link

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Zu Schritt 2 (Grundstückssuche) heißt es u.a.:

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Nach Unterzeichnung des Hausvertrages hat ein Mitarbeiter der Klägerin die Beklagten auf verschiedene Grundstücke hingewiesen. Zur Durchführung des Vertrages kam es in der Folgezeit nicht. Die Beklagten kündigten den Vertrag mit Schreiben vom 29.9.2008. Zur Begründung führen die Beklagten darin an, dass es kein geeignetes Grundstück gebe. Mit der vorliegenden Klage verlangt die Klägerin – gestützt auf 5.3. ihrer Vertragbedingungen – 10 % des vereinbarten Kaufpreises, wobei sie von dem Haus[…]


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