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Ein Wohnungseigentümer kann in gewillkürter Prozessstandschaft Ansprüche der Wohnungseigentumsgemeinschaft gegenüber Dritten geltend machen, wenn er hierzu bevollmächtigt wurde (LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.06.2011, Az: 2-13 S 33/10).[…]