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Eine Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Vermieter ist nur für die Zukunft möglich. Nach einer Betriebskostenabrechnung ist eine Anpassung/Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen jedoch auch dann möglich, wenn bereits die nachfolgende Abrechnungsperiode abgelaufen, aber noch nicht abgerechnet ist (BGH, Urteil vom 18.05.2011, Az: VIII ZR 271/10).[…]
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