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Ein Wegzug eines Elternteils mit dem Kind in das Ausland stellt noch keinen Grund dafür dar, diesem das alleine Sorgerecht für das Kind zu übertragen. Eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts kommt nur dann in Betracht, wenn triftige Gründe für den Wegzug den Elternteils in das Ausland bestehen. Bestehen keine triftigen Gründe, so überwiegt das Kindeswohl und rechtfertigt nur eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2010, Az.: 11 UF 149/10).[…]
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