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Eine in einer Werbeanzeige angekündigte Garantie (z.B. 4 Jahre Garantie) mit der Aufforderung Waren beim Verkäufer zu bestellen bzw. zu kaufen, fällt noch nicht unter den gesetzlich geregelten Begriff der Garantieerklärung gemäß § 477 BGB (BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az: I ZR 133/09).[…]
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