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Ein Leiharbeiter kann während seines Urlaubs einen Urlaubsentgeltanspruch haben, der auch übertarifliche Lohnbestandteile wie z.B. Entleiherzulagen und Schicht-Nachtarbeitspauschalen enthält. Dies kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien an (BAG, Urteil vom 21.09.2010, Az: 9 AZR 510/09).[…]