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Bei erheblichen Steuerschulden und fehlendem Rückzahlungswillen kann von den Behörden von einem Sterfluchtwillen ausgegangen werden, der diese dazu berechtigt, die Ausstellung eines Reisepasses zu versagen oder einen Reisepass zu entziehen (VG Berlin, Beschluss vom 11.03.2010, Az.: VG 23 L 328.09 und VG 23 L 332.09).[…]
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