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Ein Arbeitnehmer versandte über sein Diensthandy innerhalb von 22 Monaten über 16.000 private SMS und verursachte hierdurch einen Schaden beim Arbeitgeber in Höhe von 2.500 Euro. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos und hilfsweise fristgerecht. Der Arbeitgeber mahnte den Arbeitnehmer trotz der hohen monatlichen Handyrechnungen nicht ab. Die ausgesprochene Kündigung ist aus diesem Grunde nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main unwirksam (ArbG Frankfurt a. M., Urteil vom 24.09.2010, Az: 24 Ca 1697/10).[…]