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Ein Grundstückseigentümer muss eine unter seinem Grundstück verlaufende Wasserleitung der Stadtwerke dulden, wenn eine Entfernung derselben zur Einschränkung der Trinkwasserversorgung innerhalb der Stadt bzw. eines Stadtgebiets führen könnte (VG Koblenz, Beschluss vom 07.07.2010, Az: 1 L 656/10.KO).[…]