Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Ein Grundstückseigentümer muss nicht dulden, dass die Wurzeln von Bäumen des Nachbarn in seinen Rasen dringen und diesen beschädigen. Der Grundstückseigentümer hat in den vorgenannten Fällen einen Anspruch darauf, dass die Wurzeln entfernt werden. Selbst dann, die Bäume aufgrund der Wurzelbeschneidung sehrwahrscheinlich absterben werden (AG München, Urteil vom 12.02.2010, Az: 121 C 15076/09).[…]