Fußgänger-Kraftfahrzeug Zusammenstoß: Haftungsverteilung durch OLG Düsseldorf entschieden
Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 10. Februar 2015 entschieden, dass ein Fußgänger sich grob fahrlässig verhält, wenn er in der Dunkelheit eine stark befahrene Straße überquert, obwohl sich ein Fahrzeug gefährlich nähert. Dies kann zu einer Haftungsverteilung von 70% zu Lasten des Fußgängers führen, auch wenn der Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit überschreitet.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Der dunkel gekleidete Beklagte hat unter grob fahrlässiger Verletzung seiner Sorgfaltspflichten als Fußgänger versucht, eine stark befahrene Straße in der Dunkelheit zu überqueren, obwohl sich ein Fahrzeug gefährlich genähert hat.
Der Kläger hat die zulässige Geschwindigkeit um 16% überschritten. Jedoch wurde ihm kein weiteres Verschulden zur Last gelegt.
Das OLG Düsseldorf hat das erhöhte Unfallrisiko des Fußgängers höher bewertet als die Geschwindigkeitsüberschreitung des Autofahrers. Daher wurde die Haftungsverteilung zu 70% Lasten des Fußgängers und 30% zu Lasten des Autofahrers festgelegt.
Der Fußgänger hätte die Annäherung des Autos rechtzeitig wahrnehmen und den Zusammenstoß vermeiden können.
Das Gericht bestätigte, dass Autofahrer in der Regel auf ein verkehrsgerechtes Verhalten eines Fußgängers vertrauen dürfen.
Die dunkle Kleidung des Fußgängers und die ungenügenden Sichtverhältnisse können das Risiko erhöhen, nicht rechtzeitig wahrgenommen zu werden.
Wenn ein Fußgänger kurz vor einem erkennbar herannahenden Auto die Fahrbahn betritt, wird dies normalerweise als grob fahrlässiges Fehlverhalten gewertet.
Das Urteil wurde hauptsächlich auf den festgestellten Tatsachen und der überzeugenden Analyse des Sachverständigen basiert.
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