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Bucht ein Reisender ein Vierbettzimmer, so kann ihm das Hotel auch ein Doppelbett mit zwei Zustellbetten zur Verfügung stellen. Ein Reisender hat bei der Buchung eines Vierbettzimmers keinen Anspruch darauf vom Hotel zwei Doppelbetten zur Verfügung gestellt zu bekommen (AG München, Urteil vom 22.10.2009, Az.: 113 C 11690/09). Der Reisende kann daher keine Reisepreisminderungsansprüche geltend machen, wenn er vom Hotel nur 2+1+1 zur Verfügung gestellt bekommt.[…]
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