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Will die Wohnungseigentümergemeinschaft einen einzelnen Wohnungseigentümer mit Kosten belasten, die zuvor aus der Gemeinschaftskasse gezahlt wurden, so muss dem Wohnungseigentümer nachvollziehbar dargelegt werden, aus welchem Rechtsgrund und in welcher Höhe er die Kosten alleine tragen muss. Fehlt es hieran, so kann der Wohnungseigentümer den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft anfechten (OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2009, Az.: I-15 Wx 16/09).[…]