Teilt der Vermieter/Hausverwalter einem Stromversorgungsunternehmen irrtümlicherweise mit, dass ein Mieter ausgezogen sei, obwohl dieser nicht ausgezogen ist und stellt das Stromversorgungsunternehmen daraufhin die Stromversorgung in der Wohnung des Mieters ein, haftet der Vermieter/Hausverwalter dem Mieter auf Schadensersatz (AG München, Urteil vom 10.03.2010, Az.: 212 C 16694/09). Im vorliegenden Fall waren diverse Lebensmittel aufgrund der Stromlieferungseinstellung und des hieraus resultierenden Kühlgeräteausfalls verdorben und die Kühlgeräte verschmutzt. Eine Haftung des Stromversorgungsunternehmens scheidet aus, da diesem kein Verschulden vorgeworfen werden kann.
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Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Nach der Rechtsansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main, Az.: 7 Ca 10063/07, Urteil vom 29.01.2009, kann bereits ein geringfügiger Arbeitszeitbetrug von weniger als 1 Arbeitsstunde eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Im vorliegenden Fall war eine Arbeitnehmerin 45 Minuten früher gegangen und hatte dies nicht auf ihrem Arbeitszeitnachweis vermerkt. Kein […]