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Fahrzeugführer die ihr Fahrzeug an Einfahrten derart parken, dass Lkws unter Umständen nicht mehr gefahrlos aus der Einfahrt herausfahren können, tragen die Abschleppkosten ihres Fahrzeugs. Es kann dem LKW-Fahrer nicht zugemutet werden, gefährliche und erhebliche Rangiermanöver durchzuführen, um am geparkten Fahrzeug vorbeizufahren (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.03.2010, Az.: 10 ZB 09.2932).[…]