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Rechtsanwälte Kotz GbR

Handyanrufe zu 0180-Rufnummern – Preisobergrenzen!

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Ab dem 01.03.2010 gibt es für Handyanrufe zu 0180-Rufnummern Preisobergrenzen! Die Minute darf höchstens 0,42 Euro kosten. Die Anbieter sind zudem verpflichtet, in ihren Anzeigen etc., sowohl die anfallenden Festnetzpreise als auch die anfallenden Mobilfunkpreise anzugeben.[…]


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