OLG Frankfurt
Az: 4 U 153/00
Urteil vom 10.09.2003
Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, 25. Zivilkammer, vom 02.09.2000 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens – einschließlich der Anschlussberufung – hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beschwer des Klägers beträgt 9.970,19 Euro.
Gründe
(abgekürzt gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a. F.):
Der heute 53-jährige Kläger begehrt aus einem Baustellenunfall von der Beklagten Schmerzensgeld und die Feststellung deren Ersatzpflicht für weitere künftige materielle und immaterielle Schäden.
Die Beklagte beauftragte als Generalunternehmerin die Firma …. GmbH mit der Durchführung von Außen-, Innenputz- und Malerarbeiten am Bauvorhaben „…“ in Berlin. Der Kläger war von der Firma …. GmbH als Bauleiter auf dieser Baustelle eingesetzt worden, als er am 16.10.1997 auf dieser Baustelle einen Unfall erlitt. Noch am Unfalltag wurde der Kläger im Krankenhaus …. stationär mit der Diagnose „HWS-Distorsion“ aufgenommen. Nachdem sich radiologisch kein Anhalt für eine Fraktur der Wirbelkörper im Bereich der HWS bzw. BWS ergab und eine durchgeführte Computertomographie der HWS ebenfalls keinen Anhalt für eine knöcherne Läsion erbrachte, wurde der Kläger am 17.10.1997 wieder entlassen. Am 11.11.1997 stellte sich der Kläger wegen fortdauernder Beschwerden in der Neurologischen Klinik der Uni ….. vor, wo Dr. …. ein C6-Syndrom bei 1991 diagnostizierten Bandscheibenvorfall feststellte. Im Rahmen einer Nachschau ergab die von Dr. ….., Krankenhaus …, am 13.11.1997 vorgenommene Untersuchung ebenfalls ein C6-Syndrom. In einem weiteren Befundbericht des niedergelassenen Neurologen Dr. …… wird unter dem Datum 14.11.1997 als Diagnose von einem Wurzelreizsyndrom C6 rechts, bei Zustand nach Schädelprellung berichtet. Am 16.01.1998 stellte sich der Kläger in der Neurochirurgie des Klinikums der … Universität … vor, wo Prof. Dr. …… nach einer CT-Untersuchung einen Bandscheibenvorfall HWK 5/[…]