Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer keine Abmahnung erteilen, wenn dieser an einem Personalgespräch nicht teilnimmt, bei welchem eine vom Arbeitnehmer bereits abgelehnte Vertragsänderung erneut diskutiert werden soll (BAG, Urteil vom 23.06.2009, Az.: 2 AZR 606/08). § 106 Gewerbeordnung deckt dieses Arbeitgeberhandeln nicht.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/personalgespraech-abmahnung-bei-nichtteilnahme_213/