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Wird ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber körperlich misshandelt, so hat der Arbeitnehmer einen diesbezüglichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber (LAG Köln, Urteil vom 27.10.2008, Az: 5 Sa 827/08). Im vorliegenden Fall müsste der Arbeitgeber für eine Ohrfeige ein Schmerzensgeld in Höhe von 800,00 Euro zahlen. Muss sich der Arbeitnehmer aufgrund der körperlichen Misshandlung in ärztliche Behandlung begeben, steht ihm ein noch höheres Schmerzensgeld zu.[…]