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Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter schikanieren und mobben (z.B. mit einer Softairpistole beschießen, Gaspistole an die Schläfe halten, mit der elektrischen Fliegenklatsche schießen, mit der Lederpeitsche schlagen etc.) können vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden (BAG, Urteil vom28.5.2009, Az.: 2 AZR 223/08).[…]