Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gasversorger – Preisanpassungsklausel unwirksam

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Die Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungsvertrag: „…wird den Erdgaspreis unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung für die Bereitstellung von Erdgas und der jeweiligen Verhältnisse auf dem Haushaltswärmemarkt in der Regel zum ersten April und ersten Oktober eines Jahres festsetzen. Preisänderungen zu anderen Terminen bleiben vorbehalten….“ ist unwirksam, da sie die Kunden entgegen von Treu und Glauben benachteiligt (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 05.05.2009, Az.: 11 U 61/07 (Kart)). Aus der vorgenannten Klausel lässt sich nicht entnehmen, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe der Gaspreis angepasst werden kann.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv