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Ein Verbraucher muss bei Verbraucherverträgen durch den Unternehmer umfassend, unmissverständlich und eindeutig über sein Widerrufsrecht informiert werden. Informiert der Unternehmer den Verbraucher nicht ordnungsgemäß, so steht diesem ein „unendliches“ Widerrufsrecht zu. Der Verbraucher kann bei einer unterlassenen bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführten Widerrufsbelehrung z.B. auch nach 3 Jahren noch den Widerruf des Vertrages erklären (Amtsgericht Gifhorn, Urteil vom 27. 04.2009, Az.: 13 C 1402/08).[…]