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Sichtschutz im Nachbarrecht

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Ein geeigneter Sichtschutz für das eigene Grundstück für mehr Privatsphäre ist ein viel diskutiertes Thema und nicht selten Anlass für Streitigkeiten unter den Nachbarn. Es ist wichtig, dass man bei der Planung und Errichtung eines Sichtschutzes die geltenden Gesetze und Vorschriften beachtet, um Konflikte mit den Nachbarn oder den Städten und Gemeinde zu vermeiden.

In diesem Artikel werden wir uns mit den wichtigsten Aspekten des Nachbarrechts in Bezug auf Sichtschutzmaßnahmen und Zäune befassen und erklären, was man bei der Errichtung eines Sichtschutzzauns oder einer Mauer beachten sollte.

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Nachbarschaftliche Rücksichtnahme
Endlich Ruhe vor den neugierigen Blicken der Nachbarn und mehr Privatsphäre auf dem eigenen Grundstück. Doch was ist aus rechtlicher Sicht bei der Errichtung eines Sichtschutzzauns, Mauer oder Hecke zu beachten? (Symbolfoto: Stephm2506/Shutterstock.com)

Eine gute Nachbarschaft ist für das Wohlbefinden des Menschen immens wichtig, denn es kann ja schließlich niemand in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Bedauerlicherweise können Nachbarschaftsstreitigkeiten aus den unterschiedlichsten Gründen heraus entstehen. Fakt ist, dass eine gute Nachbarschaft auf der gegenseitigen Rücksichtnahme beruht. Da diese Rücksichtnahme jedoch keine Selbstverständlichkeit ist, hat in Deutschland der Gesetzgeber das Nachbarrecht etabliert.

In diesem Nachbarrecht sind die unterschiedlichsten Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem geografischen Zusammenleben von Nachbarn geregelt. Möchte ein Nachbar auf seinem Grundstück Ruhe und Frieden genießen, so ist ein Sichtschutz zu dem Nachbarn unerlässlich. Dieser Sichtschutz muss jedoch ausdrücklich den Rahmenkriterien des Nachbarrechts entsprechen, damit kein Grund für Streitigkeiten unter Nachbarn gegeben ist.
Die gesetzliche Grundlage zum Nachbarrecht
Das Nachbarrecht ist dem Grunde nach kein eigenständiges Recht in Deutschland. Es ist vielmehr ein fester Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Maßgeblich hierfür sind die §§ 903 – 924, welche den Inhalt des Eigentums regeln. Damit ist jedoch auf der Bundesebene nur das Grundgerüst des Nachbarrechts geregelt.
Nachbarrecht ist zum Teil Ländersache
Die genauen Einzelheiten de[…]


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