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Unfall II: Immer die Polizei rufen?

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Wie selbstverständlich rufen viele Menschen nach jedem Unfall, sei er auch noch so klein, die Polizei herbei. Ein mir bekannter Polizist, kann davon ein Liedchen singen.
Man glaubt, es könne ansonsten Schwierigkeiten mit der Versicherung geben. Denn nur die Polizei sei in der Lage, die Beweise zu sichern, mit denen später die Schuld des Unfallverursachers nachgewiesen werden kann. Bei einem bloßen Blechschaden kann die Polizei jedoch in aller Regel nicht viel tun, als die Personalien der Unfallbeteiligten festzustellen, ihnen tröstende Worte zukommen zu lassen und dem Unfallverursacher eine kostenpflichtige Verwarnung erteilen. Darauf, dass die Polizei darüber hinaus irgendwelche Beweise sichert oder gar aufbewahrt, sollte man sich lieber nicht verlassen. Dies erledigt man besser selbst. Wofür gibt es schließlich Handys mit Kamera? Soweit ersichtlich verlangt daher auch keine Versicherung, dass nach jedem Unfall unbedingt die Polizei herbeizurufen ist. Dennoch – dies sollten Sie grundsätzlich tun!

Aber es gibt auch folgende Überlegung von einigen Kollegen:
Bei kleinen Blechschäden könnte man sich überlegen, ob man die Polizeibeamten wirklich beim Döneressen stören und zum Unfallort zitiert. Denn der unschuldige Geschädigte hätte meist keinen wirklichen Vorteil davon. Und der Unfallverursacher hätte sogar einen Nachteil. Denn er riskiere eine kostenpflichtige Verwarnung oder sogar Punkte in Flensburg. Für ihn könnte es durchaus sinnvoll sein, sich großzügig zu zeigen und mit dem Unfallgegner zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Für beide Seiten könnte es sich also lohnen, die Angelegenheit ohne die Polizei zu regeln. Und auch die „Freunde und Helfer“ würden es einem in aller Regel danken, wenn man ihnen unnötige Mehrarbeit erspart.
Ich halte von derartigen Überlegungen jedoch überhaupt nichts.
Denn in der Praxis kommt es häufig auch bei eindeutigen Verkehrsunfällen später zum Streit über den Unfallhergang und die Unfallverursachung. Dieses Risiko sollte man besser nicht eingehen! Rufen Sie also die Polizei – auch dafür ist sie da!

Fazit: Polizisten können ihren Döner auch nach Feierabend genießen.[…]


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