Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat jeder Vertragspartner bis zum Abschluss des Vertragsabschlusses grundsätzlich das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertragsschluss Abstand zu nehmen. Gleichwohl kann sich eine Partei schadensersatzpflichtig machen, wenn nach den Vertragsverhandlungen der Vertragsschluss als sicher anzunehmen ist und eine Partei ohne triftigen Grund den Vertragsschluss ablehnt. Wenn ein Mieter erstmals mit Übersendung des schriftlichen Mietvertrages erfährt, dass er zu Beginn des Mietvertrages die Wohnung malermäßig (Streichen und Tapezieren) überarbeiten muss, so kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten (LG Karlsruhe, Az.: 9 S 394/12, Urteil vom 11.01.2013).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de In der digitalen Welt von heute sind Online-Auktionen wie eBay ein fester Bestandteil des Alltags vieler Menschen. Doch was passiert, wenn eine Auktion vorzeitig abgebrochen wird und der Höchstbietende sich benachteiligt fühlt? Genau mit dieser Frage hatte sich das AG Augsburg in einem kürzlich ergangenen Urteil zu befassen. Weiter zum […]