Ein Verstoß gegen behördliche Vorschriften führt nicht automatisch zur Annahme eines Mietmangels wegen unterlassener der Gewährung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Voraussetzung ist vielmehr, dass die fehlende Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat. Eine solche liegt regelmäßig nur dann vor, wenn die zuständige Behörde eine Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom: 19.07.2011, Az: 24 U 31/11).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Protestaktion führt zu Verurteilungen wegen Nötigung In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht Heilbronn fünf Angeklagte der Klimaschutz-Gruppe „Letzte Generation“ wegen Nötigung in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt. Die Angeklagten hatten an einer bundesweiten StraÃenblockade teilgenommen, um auf den Klimaschutz aufmerksam zu machen und Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Direkt zum […]