Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebskostenabrechnung – Mieter muss konkrete Einwendungen erheben

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

Ist ein Mieter mit der Betriebskostenabrechnung nicht einverstanden, so muss er innerhalb der Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB (12 Monate nach Zugang der Abrechnung) konkrete Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung erheben. Der Mieter muss auf konkrete Fehler innerhalb der Abrechnung verweisen. Die bloße Äußerung von „allgemeinen Bedenken“ gegen die Abrechnung reicht nicht aus (LG Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2012, Az: 9 S 506/11).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv