Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Ein Vermieter darf Wohnungen auch an Samstagen besichtigen, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass eine Wohnungsbesichtigung werktags zu üblichen Tageszeiten eingeräumt werden muss (OLG Frankfurt, Az.: 24 U 242/08, Az.: 26.06.2009).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/vermieter-wohnungsbesichtigungsrecht-an-samstagen_105/